Meine Mutter ist Mitte Januar verstorben. Ende Januar wurde sie von uns als Erbengemeinschaft bei Vodafone abgemeldet. Dazu gingen wir zur Filiale Oldenburg/Osternburg, die die Formalitäten für uns abwickelten. Unterlagen, wie z.B. Kundennummer, Sterbeurkunde usw. legten wir vor. Es wurden jedoch weiterhin monatliche Gebühren über das Konto meiner verstorbenen Mutter abgezogen. Wir forderten das Geld zurück. Sodann gingen wir gleich nochmals zur Filiale Oldenburg/Osternburg. Das Problem wurde nochmals besprochen, der Mitarbeiter kümmerte sich abermals darum. Anschließend kam von Vodafone die schriftliche Nachricht, das der Vertrag am 28.3. ausläuft, obwohl meine Mutter bereits verstorben war und wir sie Ende Januar abmeldet hatten .Sie hätte somit keiner Kündigungsfrist unterliegen dürften. Im Anschluß kam auch gleich die erste Mahnung. Nochmals gingen wir zur Filiale Oldenburg/Osternburg. Der Mitarbeiter gab uns eine Telefonnummer von der Firma Vodafone. Wir riefen dort an und die Dame am Telefon gab uns die Adresse für unsere Beschwerde durch. Am 7.4. schrieben wir eine Beschwerde und schickten diese per Einschreiben ab. Es kam keine Rückantwort, dafür eine 2. Mahnung, obwohl unser Einschreiben am 9.4.19 ankam. Nun bleibt uns wohl nichts anderes übrig als die entstandenen Kosten mit den zusätzlichen Mahngebühren zu zahlen, obwohl meine Mutter nach ihrem Tot keine weiteren Leistungen von Vodafone genutzt hatte. Für uns ist sicher, das wir nie Kunden eines Anbieters werden können, die mit verstorbenen Kunden weiter abrechnen. Auch ist der Kundenservice von Vodafone so nicht akzeptabel.