Unvollständige Rückzahlung

Ich habe am 29.10.2021 bereits eine Beschwerde geschrieben, auf welche Eventim reagierte, aber leider nicht so, wie erhofft. Mir wurde nicht das gesamt bezahlte Geld erstattet, sondern es wurden einige Gebühren einbehalten, was unzulässig ist laut Urteil BGB vom 09.06.2021, AZ 37 O 5667/20, Klage der Verbraucherzentrale. Die Tickets kosteten 244,00 Euro, also 61,00 Euro[…]