Fehlende Rückzahlung des restlichen Reisepreises und spielen auf Zeit des Reiseanbieters

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen der Coronakrise von ihnen abgesagten Reise, München – Hurghada,

welche vorab in Höhe von EUR 1704,– an sie bezahlt wurde, vermissen wir noch die restlich Rückzahlung.

Nach längerer Wartezeit und immer wiederkehrenden Konversationen zwischen uns und ihrem Reiseunternehmen kam die Antwort, dass auf die Bestätigung der Fluggesellschaft gewartet werden müsse. Der Flugpreis ist aber nur ein geringer Teil des Betrages.

Sie haben keinerlei Leistungen erbracht, die Reise storniert, daher sind sie verpflichtet den Reisepreis komplett zurück zu erstatten.

Es erfolgte eine teilweise Rückerstattung in Höhe von EUR, 855,85,– im Oktober 2021.

Wir erwarten immer noch die restliche Rückerstattung in Höhe von EUR 848,15,–

Zudem wurde für diese Reise eine

Reiserücktrittsversicherung

Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden ersuche ich sie letztmalig den ausstehenden Betrag in Höhe von 848,15,– mit Frist 19.07.2022 auf mein bei ihnen bekanntes Kreditkartenkonto zu überweisen.

Für weitere Rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen