Parkgebühren

Es ist bedauerlicherweise, bei vielen großen Discountern gängige Praxis, die Prakplätze von einer Parkservice Gesellschaft überwachen zu lassen.
Den Sinn sehe ich darin bzw. kann es mir nur so erklären, das unberechtigte Dauerparken zu unterbinden, von Menschen die keine eigentliche Einkaufstätigkeit durchführen und nur eine billige Parkmöglichkeit für sich nutzen wollen.
Daher habe ich für solche Maßnahme der Discounter auch einen gewissen Grad an Verständnis.
Die Hinweise, die Parkscheibe zu verwenden ist in vielen Fällen ausführlich beschildert.

Aber es kann auch mal im richtigen Leben vorkommen, dass ein Kunde der nur zum Einkaufen kommt, in der Hektik oder in Gedanken es vergisst die Parkscheibe in die Windschutzscheibe zu legen, alles nur zu menschlich.
So geschehen bei Aldi-Süd in Leichlingen am 3.5.2021.
Als ich nach 30 Min. wieder zu meinem Auto kam, hing hinter meinem Scheibenwischer eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 15 €. Und als ich mich umgesehen habe, musste ich feststellen das ich nicht allein so eine Zahlungsaufforderung bekommen hatte. Ich habe mir dafür mal die Zeit genommen um zu beobachten ob es sich um sog. Dauerparker oder um Leute handelte die nur zum Einkaufen vor Ort waren.
Und tatsächlich es waren viele Leute betroffen die nur wie ich die Parkscheibe vergessen hatten, um ihren Einkauf zu tätigen.
Ich habe die Diskussionen mitbekommen die die Leute mit dem “Parkwächter” geführt haben. Die Gespräche waren alle ergebnislos, da dieser “Parkwächter” sein Handeln damit rechtfertigte, das die Leute den Hinweis nicht beachtet haben, eine Parkscheibe zu verwenden. Es war egal ob man einen Einkaufsbeleg hatte.

Und hier beginnt für mich der eigentliche Ärger. Ich werde als Kunde bestraft weil ich den Parkpaltz benutze und gemaßregelt werde, weil ich die Parkscheibe nicht verwendet haben, obwohl ich den Parkplatz, im ureigensten Sinne, nur für den Zweck des Einkaufens benutzt habe.

Es ist mir völlig unverständlich, wie in solchen Fällen, ein Discounter wie Aldi-Süd, nicht in der Lage ist, sein soll, Ausnahmeregelungen zu schaffen. Was spricht dagegen wenn ich dem “Parkwächter” meinen Einkaufsbeleg vorzeige oder auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreiche, damit wäre die Situation, bzw. die Nutzung des Parkplatzes sofort geklärt.

Auf die Uneinsichtigkeit des Parkwächter kann es eigentlich nur eine Antwort geben.
Die Parkservice Gesellschaft, die i.A. handelt, hat an einer Ausnahmeregelung kein Interesse, denn je mehr Knöllchen geschrieben werden, umso mehr und höher ist deren Gewinn.

Es ist immer wieder erstaunlich, für wie dumm die Verbraucher gehalten werden. Aber wo kein Kläger gibt es auch keine Anklage.