Sittenwidriges Verhalten gegenüber einem Versicherten

Nach fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber( Forsthof Steinheim an der Murr), (Keine schriftliche Kündigung eingegangen) verweigert sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse die Auszahlung von Entgeltfortzahlung, Krankengeld. § 49 Abs. 1, 1 SGB V
§115 Abs. 1 SGB X.
Dieser Anspruch wird mir klar verweigert und das noch in Zeiten von Corona. Wo gibt es denn sowas.