Nach fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber( Forsthof Steinheim an der Murr), (Keine schriftliche Kündigung eingegangen) verweigert sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse die Auszahlung von Entgeltfortzahlung, Krankengeld. § 49 Abs. 1, 1 SGB V
§115 Abs. 1 SGB X.
Dieser Anspruch wird mir klar verweigert und das noch in Zeiten von Corona. Wo gibt es denn sowas.